eRezept steht für „elektronisches Rezept“ und ersetzt künftig unter anderem das bisherige „rosa Rezeptformular“ für Verordnungen. Die eRezept-Einführung startet zunächst mit der Verordnung von apothekenpflichtigen (inkl. verschreibungspflichtigen) Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.